Anforderungen und Umsetzung des IPPC (International Plant Protection
Convention) Standards für Holzverpackungen (ISPM 15)
Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation
der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre
Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz
erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur
von 56° C über mindestens 30 Minuten oder eine Begasung mit Methylbromid.
Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit
einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes
und geschütztes Logo enthält (siehe unten). Holzwerkstoffe unterliegen
in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen.

Im folgenden erfolgt eine Auflistung von Staaten, die den IPPC - Standard
in naher Zukunft umsetzen werden bzw. bereits umgesetzt haben.
- Ägypten:
Umsetzng des IPPC-Standards (ISPM 15) seit 01.10.2005
- Argentinien:
Seit 01.06.2005 Umsetzung des ISPM 15.
- Australien:
Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15 seit 01.09.2004. Das Holz muss vollständig
frei von Rinde sein. Bei Begasung mit Methylbromid: 48g/m³ für
24 Stunden und eine Holzdicke von max. 200 mm. Packing Declaration. Alternativ
können die australischen Vorschriften für Cargo Container angewandt
werden. Dann gilt bei Trocknung oder Begasung allerdings die 21-Tage-Frist
für den Versand. Für Sperrholzverpackungen ist eine Erklärung über
Herkunft, Herstellungszeitraum und erstmalige Verwendung notwendig.
- Bolivien:
Bolivien führt den ISPM 15 Standard ab dem 03.09.2005 ein.
- Brasilien:
Umsetzung des ISPM 15 zum 02.05.2006
- Bulgarien:
Umsetzung des ISPM 15 ab sofort. (02.03.2006)
- Chile:
Seit 01.06.2005 Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15.
- China:
1:1-Umsetzung des IPPC-Standards zum 01.01.2006. Kein Pflanzengesundheitszeugnis
mehr erforderlich! Nichtholz-Erklärung entfällt ebenfalls.
- Costa Rica:
Seit 19.03.2006 gilt die Vorschrift ISPM15
- Ecuador:
Seit 30.09.2005 Umsetzung des ISPM 15.
- Dominikanische Republik:
Für Holzverpackungen ist seit 01.07.2006 der ISPM 15 anzuwenden.
- Elfenbeinküste:
Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen
können. Für Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.
- EU:
Innerhalb der EU findet der ISPM 15 keine Anwendung. Für Lieferungen
aus Drittländern mit Ausnahme der Schweiz gilt der ISPM 15 seit 01.03.2005
(Richtlinie 2004/102/EG vom 02.10.2004). Entrindetes Holz ab 01.03.2006.
Für Packmittel aus Vollholz aus europäischen Drittländern,
die als Waren (not in use) eingeführt werden, bestehen keine Anforderungen.
Darüber hinaus gelten Übergangsregelungen bis 31.12.07 für
Stauholz (rinden- und befallsfrei) sowie keine Pflicht zur Kennzeichnung
mit dem IPPC-Bildzeichen für Packmittel, die vor dem 28.02.05 hergestellt
wurden.
- Guatemala:
Umsetzung des ISPM 15 seit 26.05.2005.
- Honduras:
Bei Lieferungen von Holzpackmitteln nach Honduras ist seit 25.02.2006 der
ISPM15 anzuwenden.
- Indien:
Seit 01.11.2004 gilt 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15. Entrindetes
Holz. Alternativ Pflanzengesundheitszeugnis mit Eintrag der durchgeführten
Behandlung. Keine Anforderungen an Holzwerkstoffe.
- Indonesien:
Indonesien plant, den ISPM15 Standard einzuführen. Es wird empfohlen,
ab sofort nur hitzebehandelte Holzverpackungen zu versenden.
- Jordanien:
Umsetzung des ISPM 15 ab sofort (Februar 2006)
- Kanada:
Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15 seit 02.01.2004. Hitzebehandlung
oder Begasung mit Methylbromid & Kennzeichnung gemäß ISPM
15, entrindetes Holz, frei von Schädlungsbefall sowie Anzeichen davon.
- Kasachstan:
Frei von Rinde, frei von Schädlingsbefall und Anzeichen davon. Ein Pflanzengesundheitszeugnis
ist nur erforderlich, wenn die Paletten als Ware, also "not in use" versendet
werden!
- Kolumbien:
Für Holzpackmittel aus Vollholz ist ab 15.09.2005 der ISPM 15 (IPPC-Standard)
anzuwenden!
- Kroatien:
Bei Lieferungen von Holzpackmitteln nach Kroatien ist ab 01.01.2007 der ISPM
15 anzuwenden
- Libanon:
Für Lieferungen von Paletten und Holzpackmitteln in den Libanon ist
ab 09.03.2006 der ISPM 15 anzuwenden
- Mexiko:
IPPC-Standard ISPM 15 seit 02.01.2004. Beobachtungs- und Übergangsphase
bis 15.9.2005. Ab 16.9.2005 gilt ausschließlich ISPM 15.
- Neuseeland:
1:1 Übernahme des IPPC Standards ISPM 15 seit 16.04.2003. Frei von Rinde,
Erdreich und Schädlingsbefall. Alternativ können die neuseeländischen
Vorschriften angewandt werden. Dann gilt bei Hitzebehandlung oder Begasung
allerdings die 21-Tage-Frist für den Versand.
- Nicaragua:
Nicaragua plant, den ISPM15 Standard einzuführen. Es wird empfohlen,
ab sofort nur hitzebehandelte Holzverpackungen zu versenden.
- Nigeria:
Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 seit 01.04.2004.
- Oman:
Plant die Umsetzung des ISPM15 ab Dezember 2006
- Panama:
Seit 17.02.2005 Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15.
- Peru:
Ab 01.09.2005 Umsetzung des ISPM 15.
- Philippinen:
Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 seit 01.01.2005. Kennzeichnung mit dem
IPPC-Logo erst ab dem 01.07.2005.
- Schweiz:
Umsetzung des IPPC-Standards ISPM15 zum 01.03.2005. Die Einhaltung gilt jedoch
nicht für EU-Mitgliedsstaaten.
- Senegal:
Allgemeine Vorschrift. Pflanzenschutzzeugnis ggf. mit dem Zusatz "Die
Verpackung ist frei von Quarantäne-Schadorganismen" empfohlen.
- Seychellen:
Für Holzverpackungen ist seit 01.03.2006 der ISPM 15 anzuwenden.
- Südafrika:
Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 seit 01.01.2005
- Syrien:
Bei Holzpackmittel, die ab 01.04.06 in Syrien eintreffen, ist der ISPM 15
anzuwenden.
- Republik Südkorea:
Seit 01.01.2005 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15. Bei Wiederverwendung
der Holzverpackung hat eine erneute Behandlung sowie Kennzeichnung zu erfolgen.
- Taiwan:
Umsetzung des IPPC-Standards ab 01.10.2004 empfohlen. Eine endgültige
Regelung steht noch aus.
- Türkei:
Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 ab 01.01.2006. Verwendung von entrindetem
Holz.
- Uruguay:
Umsetzung des ISPM 15 zum 15. August 2005.
- USA:
Einführung des IPPC-Standards am 02.01.2004, aber Übergang bis
15.09.2005. Für die Übergangsphase gilt: frei von Rinde oder dokumentierte
Hitzebehandlung oder Begasung nach US-Vorschrift oder Behandlung und Markierung
gemäß ISPM 15. Ab 16.09.2005 gilt noch ISPM 15: Zurückweisung
der Ware bei Nichteinhaltung.
- Venezuela:
Umsetzung des IPPC Standards ISPM 15 seit 02.05.2005. Quelle: HPE
Alle Angaben ohne Gewähr.
Für andere Staaten sind keine Bestimmungen bekannt.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: 21.01.2007)
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